Was sind Pflegeimmobilien?
Investieren Sie in den wertstabilen und sicheren Zukunftsmarkt
Ihre Investition in den wertstabilen und sicheren Zukunftsmarkt Pflegeimmobilien. Einzelne Wohneinheiten bzw. Appartements, die sich in Alters- und Pflegeheimen für pflegebedürftige Menschen oder in gemischten Einrichtungen für betreutes Wohnen und Pflege befinden, bilden das Konzept von Pflegeimmobilien.
Diese lukrative Kapitalanlage mit attraktiver Mietrendite kann zum eigenen Vermögensaufbau genutzt werden. Dabei kann der private Kapitalanleger in einzelne oder mehrere solcher Pflegeimmobilien investieren.
Pflegimmobilien sind schon lange kein Geheimtipp mehr: Sie gelten als besonders sichere, planbare und zukunftsorientierte Kapitalanlage. Viele Kapitalanleger schätzen diese Vorzüge und nutzen ein Pflegeapartment als private Vermögensvorsorge für das Alter.
Kompakt: Pflegeimmobilien
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Mit bis zu 4 % Rendite sind sie eine rentable Altersvorsorge.
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Langfristiger Mietvertrag über 20 Jahre
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Absetzung für Abnutzung (AfA) teilweise 3% bei Neubauten
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Bevorzugtes Belegungsrecht
DAS ERKLÄRVIDEO
Pflegeimmobilien sind noch immer weitgehend unbekannt im Immobiliensektor. Erfahren Sie in unserem kurzen Pflegefilm alle wichtigen Informationen über die zukunftssichere Kapitalanlage.
Warum in Pflegeimmobilien investieren?
Warum in Pflegeimmobilien investieren?
Die demographischen Entwicklung in Deutschland zeigt deutlich auf, wir werden immer älter! Die Lebenserwartung steigt in Deutschland bis 2060 auf durchschnittlich 87 Jahre. Die ist eine Steigerung um 30 Prozent innerhalb des letzten Jahrhunderts.
Immer mehr Menschen sind in Deutschland im Zuge der Alterung der Gesellschaft von Pflegebedürftigkeit betroffen. Im Dezember 1999 gab es 2,02 Millionen Pflegebedürftige, im Dezember 2009 war ihre Zahl auf 2,34 Millionen gestiegen und im Dezember 2019 waren 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Dezember 2021 waren es 4,96 Millionen.
Dadurch steigt natürlich auch der Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen stetig an. Bereits heute stehen wir vor der Herausforderung, dass der Bedarf an Pflegeplätzen schon heute nicht mehr gedeckt werden kann. Pflegebedarf und das vorhandene Angebot an Pflegeeinrichtungen ist schon heute in einem unguten Verhältnis und wird in den nächsten Jahren weiter auseinandergehen. Durchgeführte Studien zeigen auf, dass bis zum Jahr 2030 ca. 300.000 Pflegeplätze benötigt werden. Zusätzlich wird diese Situation verschärft, da viele in die Jahre gekommene Pflegeeinrichtungen nicht mehr den heutigen Standards entsprechen und dringend durch neue Einrichtungen ersetzt werden müssen. Fazit: Es wird daher ausgegangen, dass in den nächsten Jahren es zu einer deutlichen Unterdeckung an Pflegeimmobilien kommen wird. Diese Tatsache macht ein Investment in eine Pflegeimmobilie weitgehend unabhängig von der wirtschaftlichen Konjunktur und zu einer besonders sicheren und wertstabilen Kapitalanlage.
Das Konzept Pflegeimmobilien
Die Pflegeeinrichtung mit bspw. 80 – 120 Pflegeappartements wird von einem Bauträger bzw. Projektentwickler geplant und in Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Betreiber gebaut. Einzelne Einheiten werden aufgeteilt und im Teileigentum an Kapitalanleger verkauf, dies entspricht dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit Bezahlen des Kaufpreises und Eintragung im Grundbuch wird der Investor Eigentümer der Pflegeimmobilie und kann diese jederzeit wieder verkaufen, verschenken oder vererben, ganz wie er will. Der Mietvertrag mit meist mindestens 20 Jahre Laufzeit plus Verlängerungsoption wird vom Betreiber als Generalmieter der Pflegeeinrichtung unterschrieben. Während der Laufzeit des Mietvertrages obliegen dem Betreiber und dem Verwalter der Einrichtung alle verwaltungstechnischen Aufgaben wie Erstellen der Nebenkostenabrechnung, Beauftragung notwendiger Reparaturen als auch die Mietersuche. Vorteil: Die Miete erhält der Eigentümer vom Betreiber als Generalmieter und nicht vom Bewohner des Pflegeappartements, selbst dann, wenn das Pflegeappartement einmal leerstehen sollte.
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Nebenkosten der Pflegeimmobilie
Es fallen neben dem Kaufpreis der Pflegeimmobilie im Kaufprozess einmalige Erwerbskosten an. Diese Anschaffungsnebenkosten beinhalten die Notargebühren und die bekannte Grunderwerbssteuer je Bundesland. Die Notargebühren liegen bei jedem Immobilienkauf zwischen 1,5 und 2,5 Prozent des Kaufpreises.
Beim Kauf fällt die Grunderwerbsteuer an. Je nach Bundesland beträgt aktuell sie zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Die Dach- und Fachklausel bei Pflegeimmobilien
Der Betreiber ist bei Pflegeimmobilien für die Instandhaltung verantwortlich. Dach und Fach verbleiben aber bei der Eigentümergemeinschaft.
„Dach“ bezeichnet das Dach sowie die tragende Konstruktion. Als „Fach“ bezeichnet man das Äußere des Gebäudes, also Fenster und Fassade der Immobilie, sowie feste Installationen wie Rohrleistungssysteme.
Ihre Vorteile im Überblick
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Kauf direkt vom Bauträger, daher zahlen Sie keine Maklercourtage.
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Hohe Sicherheit der Investition durch Anlage in einen weitestgehend konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt.
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Hohe Standort und Projektsicherheit. Die Standorte für neue Projekte werden sorgfältig nach Bedarf ausgesucht, der Bau erfolgt nach den neuesten Anforderungen der Branche.
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Langfristiger Vermögenszuwachs durch attraktive Renditen von 3,20%-4,00% (Bruttomietrendite).
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Grundbuchamtliche Absicherung der Investition. Sie können Ihre Immobilie verkaufen, verschenken, beleihen oder vererben.
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Langfristiger Mietvertrag über 20 Jahre und mehr plus Verlängerungsoption.
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Miete direkt vom Betreiber auch bei Leerstand.
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Inflationsschutz durch indexierte Miete. Ihre Immobilie hat eine hohe Wertstabilität und ist nicht von Konjunkturschwankungen oder Spekulationen abhängig.
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Kein Verwaltungsaufwand. Das macht die Pflegeimmobilie zur idealen, passiven Altersvorsorge.
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Geringe Instandhaltungsrücklage. Der Eigentümer ist in der Regel nur für „Dach und Fach“ verantwortlich. Alle anderen Instandhaltungskosten trägt meist der Betreiber
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Bevorzugtes Belegungsrecht. Sollten Sie selbst ein Appartement in der Pflegeeinrichtung nutzen wollen, erhalten Sie vom Betreiber ein bevorzugtes Belegungsrecht
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Steuerliche Vorteile durch Abschreibung der Immobilie und des Inventars